Forschungszulage
Die Forschungszulage (FZulG) ist ein staatliches Steuerinstrument für Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. KMU erhalten 35 Prozent, Großunternehmen 25 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage bis maximal 10 Millionen Euro pro Jahr. Der Antragsprozess ist mehrstufig und setzt genaue Kenntnis der förderfähigen Kostenarten und formalen Anforderungen voraus. Ohne fachkundige Begleitung bleibt ein großer Teil der berechtigten Förderung häufig ungenutzt.
- Alle Unternehmensformen und -größen sind antragsberechtigt, vom Einzelunternehmen bis zum Konzern.
- Es gibt keine Brancheneinschränkung. Auch Softwareentwicklung und digitale Projekte zählen als förderfähige Forschungstätigkeit.
- Anträge können bis zu 4 Jahre rückwirkend gestellt werden, sodass auch abgeschlossene Projekte der vergangenen Jahre noch geltend gemacht werden können.
- Die Auszahlung erfolgt jährlich und schafft eine planbare, zuverlässige steuerliche Entlastung für Ihr Unternehmen.