Spezialist für Forschungszulage und RWP-Programm am Niederrhein

Wir prüfen, welche
Förderchancen für
Ihr Unternehmen bestehen

Viele Unternehmen am Niederrhein schöpfen ihre Fördermöglichkeiten nicht aus. Wir prüfen, ob Forschungszulage oder RWP-Programm für Ihr Unternehmen infrage kommen, und übernehmen bei Eignung die komplette Antragstellung bis zur Auszahlung.

  • Forschungszulage: Unternehmen können 25 bis 35 Prozent ihrer förderfähigen F&E-Kosten als steuerliche Zulage erstattet bekommen. Das Programm gilt branchenunabhängig und ist rückwirkend für bis zu vier Jahre möglich.
  • RWP-Programm NRW: Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm NRW fördert Investitionen mit Zuschüssen von bis zu 30 Prozent für kleine Unternehmen im Niederrhein. Voraussetzung sind Arbeitsplatzschaffung oder -sicherung sowie die Antragstellung vor Investitionsbeginn.
  • Persönliche Erstanalyse: Wir prüfen, welche Förderprogramme für Ihr Unternehmen infrage kommen, und erklären Ihnen transparent die nächsten Schritte. Alles unverbindlich und ohne versteckte Kosten.

Warum so viele Unternehmen
nie von Fördermitteln profitieren

Viele erfolgreiche Betriebe lassen sich jährlich Zuschüsse in Millionenhöhe entgehen: nicht weil keine Förderung existiert, sondern weil der Weg dorthin so komplex und undurchsichtig ist. Kennen Sie eines dieser Probleme?

  • 600+ aktive Förderprogramme in Deutschland

    Die Förderlandschaft ist ein Dschungel

    Über 600 aktive Programme auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene mit ständig wechselnden Bedingungen, Fristen und Zuständigkeiten. Selbst erfahrene Unternehmer verlieren schnell den Überblick darüber, welche Programme für ihr Vorhaben überhaupt infrage kommen und welche Stelle zuständig ist.

  • ~40 % aller Förderanträge werden abgelehnt

    Fast jeder zweite Antrag wird abgelehnt

    Formale Mängel sind der häufigste Ablehnungsgrund. Fehlende Nachweise, falsche Berechnungsgrundlagen oder unvollständige Unterlagen können dazu führen, dass berechtigte Unternehmen leer ausgehen, obwohl die Voraussetzungen für eine Förderung grundlegend erfüllt gewesen wären.

  • 12 Mo. Wartezeit nach einer verpassten Frist

    Verpasste Fristen können ein Jahr Wartezeit bedeuten

    Viele Förderprogramme haben feste Antragsfristen und begrenzte Budgets. Wer den richtigen Zeitpunkt verpasst, muss unter Umständen ein volles Jahr auf die nächste Möglichkeit warten. Förderfähige Kosten, die in dieser Wartezeit anfallen, lassen sich danach in der Regel nicht mehr rückwirkend geltend machen.

Unsere Kernprogramme

Zwei Förderprogramme, gezielt geprüft und vollständig beantragt

Als Spezialisten für Forschungszulage und RWP-Programm NRW kennen wir beide Programme bis ins Detail. Wir prüfen unabhängig, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, und übernehmen die vollständige Antragstellung.

Programm 01 · Forschungszulage

Forschungszulage

25 bis 35 % steuerliche Zulage auf förderfähige F&E-Kosten (35 % für KMU)

Die Forschungszulage (FZulG) ist ein staatliches Steuerinstrument für Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. KMU erhalten 35 Prozent, Großunternehmen 25 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage bis maximal 10 Millionen Euro pro Jahr. Der Antragsprozess ist mehrstufig und setzt genaue Kenntnis der förderfähigen Kostenarten und formalen Anforderungen voraus. Ohne fachkundige Begleitung bleibt ein großer Teil der berechtigten Förderung häufig ungenutzt.

  • Alle Unternehmensformen und -größen sind antragsberechtigt, vom Einzelunternehmen bis zum Konzern.
  • Es gibt keine Brancheneinschränkung. Auch Softwareentwicklung und digitale Projekte zählen als förderfähige Forschungstätigkeit.
  • Anträge können bis zu 4 Jahre rückwirkend gestellt werden, sodass auch abgeschlossene Projekte der vergangenen Jahre noch geltend gemacht werden können.
  • Die Auszahlung erfolgt jährlich und schafft eine planbare, zuverlässige steuerliche Entlastung für Ihr Unternehmen.
Forschungszulage kostenlos prüfen lassen
Programm 02 · RWP NRW

RWP-Programm NRW

bis 30 % Investitionszuschuss für Unternehmen im Fördergebiet NRW

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes NRW gewährt nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse von bis zu 30 Prozent für kleine, 20 Prozent für mittlere und 10 Prozent für große Unternehmen im Fördergebiet Niederrhein. Die Antragstellung bei der NRW.BANK ist an strenge formale Vorgaben geknüpft und muss zwingend vor dem ersten Spatenstich erfolgen. Wer diesen Zeitpunkt ohne Beratung verpasst, verliert den Anspruch vollständig.

  • Maschinen und Produktionsanlagen können mit direkten Investitionszuschüssen gefördert werden.
  • Gewerbliche Gebäude sowie Neubau und Modernisierung bestehender Betriebsstätten fallen ebenfalls in den Förderrahmen.
  • Investitionen in Digitalisierung, Energieeffizienz und nachhaltige Transformation sind nach der aktuellen RWP-Richtlinie (gültig bis 31.12.2027) ausdrücklich förderfähig.
  • Pflichtvoraussetzung ist die Schaffung oder dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen am geförderten Standort.
RWP-Programm prüfen lassen
Darüber hinaus

Die Forschungszulage und das RWP-Programm sind unsere Kernprogramme. Aber wir kennen weit mehr.

Die deutsche Förderlandschaft umfasst weit mehr als zwei Programme. Im Rahmen jeder kostenlosen Erstanalyse prüfen wir systematisch alle relevanten Bundes-, Landes- und EU-Förderprogramme für Ihr konkretes Vorhaben. So stellen wir sicher, dass keine Förderchance ungenutzt bleibt.

Für wen ist das?

Förderung, die zu
Ihrem Unternehmen passt

Ob innovativer Mittelstand, wachsendes Handwerksunternehmen oder technologiegetriebener Betrieb: staatliche Fördermittel sind branchenoffener als die meisten denken. Erkennen Sie sich wieder?

  • Produktion und Industrie

    Produktion und Industrie

    Unternehmen aus Fertigung, Maschinenbau und Industrie gehören zu den Hauptzielgruppen beider Förderprogramme. Investitionen in Maschinen, Anlagen oder Betriebsgebäude können über das RWP-Programm gefördert werden. Laufende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind gleichzeitig über die Forschungszulage förderfähig.

  • Handwerk und Gewerbebetriebe

    Handwerk und Gewerbebetriebe

    Handwerksbetriebe und gewerbliche Unternehmen, die in neue Werkzeuge, Maschinen oder Betriebsgebäude investieren, können über das RWP-Programm NRW gezielt gefördert werden. Voraussetzung ist die Lage im Fördergebiet Niederrhein sowie die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen am Standort.

  • IT- und Softwareunternehmen

    IT- und Softwareunternehmen

    Softwareentwicklung gilt im Sinne des Forschungszulagengesetzes als förderfähige Forschungs- und Entwicklungstätigkeit. Das bedeutet: Personalkosten Ihrer Entwicklerinnen und Entwickler können zu 25 bis 35 Prozent über die Forschungszulage erstattet werden. Auch externe Aufträge an Dienstleister sind anteilig förderfähig.

  • Dienstleister und Beratungsunternehmen

    Dienstleister und Beratungsunternehmen

    Auch Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen können von der Forschungszulage profitieren, wenn sie eigene Methoden, Softwarewerkzeuge oder innovative Prozesse entwickeln. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern ob die konkrete Tätigkeit die Kriterien des Forschungszulagengesetzes erfüllt. Das prüfen wir gerne mit Ihnen.

Nicht sicher, ob Ihr Unternehmen förderberechtigt ist?

In unserem Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, ob und welche Förderung für Ihr Unternehmen infrage kommt.

Geschäftsführer Markus Rohde
Geschäftsführer Markus Rohde
Über die FKUBIK GmbH

Ihr Partner für
staatliche Förderungen
am Niederrhein

Die FKUBIK GmbH ist auf Fördermittelberatung spezialisiert. Wir begleiten Unternehmen dabei, die richtigen Förderprogramme zu identifizieren und erfolgreich zu beantragen.

Als Niederrhein-Spezialisten kennen wir die regionalen Fördergebiete aus erster Hand. Wir begleiten Ihr Projekt von der ersten Analyse bis zur Auszahlung: persönlich, transparent und immer mit ehrlichem Blick darauf, was wirklich möglich ist.

  • Tiefe Expertise in Forschungszulage, RWP NRW und weiteren Programmen
  • Regionale Verwurzelung am Niederrhein mit direkten Behördenkontakten
  • Ehrliche Einschätzung: Wir sagen Ihnen von Anfang an, was realistisch ist
  • Vollbegleitung von der ersten Analyse bis zur Auszahlung
FZulG Forschungszulage-Spezialisten
NRW Regionales Fördergebiet­wissen
100% Transparenz vor dem ersten Schritt
Zur kostenlosen Projektanalyse

So läuft die Zusammenarbeit ab

Von der ersten Anfrage bis zur bestätigten Förderauszahlung begleiten wir Sie in vier klar strukturierten Schritten durch den gesamten Prozess.

  1. Anmeldung

    Sie melden sich hier auf der Website ganz unverbindlich für eine Projektanalyse an, indem Sie das Kontaktformular ausfüllen oder uns direkt anrufen.

  2. Erstgespräch

    Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns werktags in der Regel innerhalb von 48 Stunden telefonisch bei Ihnen, um einen gemeinsamen Termin zu vereinbaren.

  3. Projektanalyse

    Wir setzen uns gemeinsam mit Ihnen zusammen und analysieren, welche Fördermittel für Ihr Unternehmen und Ihr konkretes Vorhaben infrage kommen.

  4. Antragstellung

    Entscheiden Sie sich für eine Zusammenarbeit, übernehmen wir die vollständige Antragstellung und begleiten Sie bis zur bestätigten Auszahlung.

Finden Sie jetzt heraus, ob Ihrem Unternehmen Fördergelder zustehen

Wir prüfen unverbindlich, ob die Forschungszulage, das RWP-Programm oder weitere staatliche Programme für Ihr Unternehmen infrage kommen.